Unsere Konditionen: So individuell wie Ihre Immobilie

Unsere Konditionen hängen in starkem Maße von der Art und der Beschaffenheit des zu verwaltenden Objektes ab. Aus diesem Grund besichtigen unsere fachkundigen Mitarbeiter gemeinsam mit dem Eigentümer zunächst das Objekt. Erst auf der Basis einer eingehenden Analyse des Verwaltungsobjekts sowie der Ziele und Bedürfnisse der Eigentümer wird das Objekt im Anschluss daran von uns kalkuliert.

Unser Angebot ist deshalb stets speziell auf die Belange des Objekts sowie die seines Eigentümers zugeschnitten. Es umfasst in der Regel sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung.

Dabei gilt es auch zu beachten, dass der Verwalter stets Sachverwalter für fremdes Vermögen ist. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.

Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwalter möglich.

Es wird unterschieden zwischen den Grundleistungen des Verwalters, auf die sich die Grundvergütung bezieht, und den Besonderen Leistungen, die der Verwalter aufgrund des Vertrages oder aufgrund von Weisungen des Eigentümers erbringt. Die Besonderen Leistungen sind zusätzlich zu vergüten. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen zeigt das breite Spektrum der täglichen Arbeit des Verwalters auf.

 

Hausverwaltung "light"

Insbesondere für kleine Objekte ergibt sich für den Verwalter eine Situation, bei der unter objektiven Gesichtspunkten ein klarer und eindeutiger Leistungsumfang definiert werden muss. Neben den zu erbringenden Grundleistungen ergeben sich tagtäglich neue Aufgaben, welche in der Grundleistung nur schwer abzubilden und zu kalkulieren sind. Hier ist der Verwalter auf Erfahrungswerte angewiesen, um eine zufriedenstellende Arbeit bei angemessener Vergütung leisten zu können. Aus diesen Erfahrungswerten haben wir eine Mindestvergütung kalkuliert, die eine umfangreiche Betreuung gewährleistet. Sofern sich die Verwaltungsleistung auf ein Minimum beschränken soll, kann eine Verwaltungsvariante „light“ gewählt werden, die diese grundlegenden Tätigkeiten abdeckt und sich auf einen hohen Digitalisierungsgrad reduziert. Dabei wird die Korrespondenz möglichst ausschließlich elektronisch geführt. Sämtliche Dokumente und Unterlagen werden per E-Mail verschickt. Nur die weiterführenden Tätigkeiten werden separat abgerechnet. Hierzu zählen Ortstermine, Zusatzaufgaben, die Sonderleistungen oder die individuelle intensive Betreuung in Sonderfällen. Die Verwaltung „light“ kann bis zu einer Größenordnung von bis zu 20 Wohnungen individuell verhandelt werden.

Eine Übersicht der Verwaltervergütung und deren Zusammensetzung kann man den folgenden Aufstellungen entnehmen.   

 

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Stundensätze Stand 1.6.2022.pdf
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