Elektromobilität. Alles was Sie wissen müssen

In Kürze stellen wir Ihnen hier viele interessante Informationen zur Verfügung.

 

 

Tanken in der Tiefgarage (Quelle LBS Magazin Mai 2022)

 

Wer ein E-Auto fährt, möchte es auch in seiner privaten Garage mit Strom versorgen. In Mehrfamilienhäuser muss die Eigentümergemeinschaft dies jedem Einzelnen ermöglichen. Oft ist dos ober gar nicht so einfach.

Noch im Jahr 2019 monierte der ADAC:

 

E-Laden in privaten Tiefgaragen ist fast unmöglich!" Vermieter wie auch Eigentümergemeinschaften lehnten es häufig ab, zusätzliche Stromleitungen für E-Ladestationen installieren zu lassen". Das ist heute nicht mehr möglich: „Jeder Eigentümer und jeder Mieter hat einen Rechtsanspruch, an seinem Stellplatz auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für sein E-Auto zu schaffen", sagt Michael Nack, Rechtsreferent beim Verband Wohnen im Eigentum e.V. Grundlage für die neue Gestaltungsfreiheit ist das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG), das das Miteinander im Mehrfamilienhaus regelt. Wer sich ein E-Auto wünscht, sollte ober nicht gleich auf eigene Faust Handwerker rufen. Anrecht hin oder her, die Eigentümergemeinschaft hat ein Wörtchen mitzureden. Gute Vorbereitung spart Zeit. Wie die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchgeführt werden und von wem, entscheidet immer noch die Eigentümergemeinschaft. Wer künftig ein E-Auto am eigenen Parkplatz in der Tiefgarage laden möchte, muss also langfristig planen. Denn die Eigentümerversammlung, auf der man sein Anliegen vortragen kann, findet schließlich nur einmal im Johr statt. „Suchen Sie Mitstreiter in der Hausgemeinschaft und informieren Sie sich umfassend über die technischen Anforderungen", empfiehlt Rechtsexperte Nack. Wenn die meisten Fragen der Miteigentümer beantwortet werden können, gibt die Gemeinschaft vielleicht gleich in der ersten Sitzung grünes Licht. Wahrscheinlicher ist es aber, dass vor dem Beschluss noch Details zu klären sind. Muss der E-Auto-Freund dann etwa die nächste Eigentümerversammlung in einem Jahr abwarten, bis er loslegen darf.

 

Nicht unbedingt.

 

Über einzelne Fragen kann die Gemeinschaft auch per E-Mail abstimmen. Bei diesem sogenannten Umlaufbeschluss müssen per Gesetz allerdings alle Eigentümer zustimmen. „Auf der Versammlung kann und sollte man in diesem Fall vereinbaren, dass für die anstehende Entscheidung die einfache Mehrheit genügt", rät Nack. Gleiche Rechte für Nachzügler. Selbst in modernen Wohnanlagen ist die Stromversorgung nicht dafür ausgelegt, dass an allen Parkplätzen gleichzeitig getankt werden kann. In der Praxis lief das oft so: Wenn fünf Ladepunkte möglich waren, sollten die fünf Eigentümer zum Zuge kommen, die sich zuerst für eine Wallbox entschieden hatten. Rechtlich ist das nicht zulässig. „Alle Eigentümer haben einen gleichberechtigten Anspruch auf eine Ladestation" betont Rechtsexperte Nock. Die Eigentümergemeinschaft muss eine Lösung schaffen, da mit auch-Nachzügler partizipieren können. Möglich wäre das z. B. mit einem Lastenmanagement-System, einem Gerät, dos die lieferbare Strommenge gerecht auf alle tankenden Wagen verteilt. Je mehr Autos zur selben Zeit an den Steckdosen hängen, umso länger dauert ein Ladevorgang. Alternativ könnte man die Stromversorgung im Haus erweitern. Die Kosten dafür müssen alle Wallbox-Besitzer zahlen, auch wenn sie zuvor schon investiert hatten. Weitsichtige Planung ist daher wichtig.

 

 

 

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